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Vermögensteuer

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995 - 2 BvL 37/91 darf die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben werden, da das Gesetz in der seinerzeitigen Fassung verfassungswidrig war. Eine formelle Aufhebung der Regelungen zur Vermögensteuer erfolgte nicht.

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