Ausschüttungen eines Investmentfonds
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dem Anleger (d.h. nach § 2 X InvStG die Person, der der Investment- oder Spezialinvestment-Anteil gem. § 2 IV InvStG nach § 39 AO zuzurechnen ist) tatsächlich gezahlte oder gutgeschriebene Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer), § 2 XI InvStG.
Vgl. Erträge aus Investmentanteilen.
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