Finanzverwaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil der Staatsverwaltung in Bund und Ländern (Finanzbehörden). Die Finanzverwaltung wird durch die in § 6 II Abgabenordnung (AO) sowie im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden ausgeübt. Sie umfasst insbesondere die Bundes- und Landesfinanzministerien, Oberfinanzdirektionen sowie die Landesfinanzbehörden und Hauptzollämter. Die grundlegende Zuständigkeit und Verwaltungsstruktur (Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Landesauftragsverwaltung) ist in Art. 108 GG geregelt.
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