Direkt zum Inhalt

Steuerverkürzung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach § 378 AO Steuerordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Eine Steuerverkürzung setzt voraus, dass Steuerpflichtige leichtfertig über steuererhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lassen, so dass Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (leichtfertige Steuerverkürzung).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Steuerverkürzung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Steuerverkürzung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerverkuerzung-61615 node61615 Steuerverkürzung node59579 leichtfertige Steuerverkürzung node61615->node59579 node61603 Steuerordnungswidrigkeiten node59579->node61603 node61604 Steuerpflichtiger node59579->node61604 node61596 Steuerhinterziehung node59579->node61596
    Mindmap Steuerverkürzung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerverkuerzung-61615 node61615 Steuerverkürzung node59579 leichtfertige Steuerverkürzung node61615->node59579

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete