Bundesfinanzhof (BFH)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
oberstes Finanzgericht (Finanzgerichtsbarkeit). Sitz des BFH ist München; die Aufgaben sind auf 11 Senate (insgesamt 60 Richterinnen und Richter) verteilt. Darüber hinaus besteht noch der Große Senat, der über unterschiedliche Rechtsauffassungen der Senate entscheidet.
Die durchschnittliche Dauer sämtlicher Verfahren beim BFH lag nach dem Jahresbericht 2017 bei lediglich acht Monaten. Der Erfolgsanteil der Rechtsmittel (Revisionen) zugunsten der Steuerpflichtigen betrug 44 Prozent in 2017 und ist gegenüber 2016 (32 Prozent) deutlich gestiegen. Als Bundesgericht für finanzgerichtliche Verfahren kann der BFH auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken; die Gründung des Reichsfinanzhofs erfolgte am 1.10.1918.
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