Ertragsausschüttung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auszahlung von erzielten Erträgen einer Kapitalanlage. Bei Investmentfonds (soweit es sich nicht um Thesaurierungsfonds handelt, die sämtliche Gewinne einbehalten und reinvestieren) bestimmen die Vertragsbedingungen, ob alle Erträge oder nur ordentliche Erträge ausgeschüttet werden.
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