Überbringerscheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, der im Inlandszahlungsverkehr aufgrund der auf den Scheckvordrucken angebrachten Überbringerklausel am häufigsten verwendet wird. Er ist rechtlich als Inhaberpapier anzusehen (Art. 5 II ScheckG) (Inhaberscheck). Je nach seiner äußeren Form und seiner wirtschaftlichen Funktion kann er als Barscheck bzw. Verrechnungsscheck ausgestaltet sein.
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Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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