Barscheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, zumeist Überbringerscheck, der von dem bezogenen Kreditinstitut im Unterschied zum Verrechnungsscheck bar (auch an einen Dritten) ausbezahlt werden kann. Der Barscheck kann durch Anbringen des Verrechnungsvermerks in einen Verrechnungsscheck umgewandelt werden. Eine Rückwandlung ist nicht möglich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
eingehend
Barscheck
ausgehend