Sperrkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankkonto, über das ein Kontoinhaber nur erschwert bzw. nicht verfügen kann, z.B. bei Eintragung eines Sperrvermerks für ein Sparkonto bzw. Sparbuch (Kontosperre). Ein Konto, auf dem Mündelgelder angelegt werden, muss ein Sperrkonto sein. Ein Sperrkonto liegt auch vor bei einem Mietkautionskonto, das als Eigenkonto des Mieters mit Sperrvermerk zugunsten des Vermieters geführt wird. Zur Wirksamkeit der Verpfändung einer Sparkontoforderung muss dem kontoführenden Kreditinstitut die Verpfändung angezeigt werden (§ 1280 BGB). Der Umfang der Haftung einer verpfändeten Sparkontoforderung richtet sich nach der Höhe der Forderung, zu deren Sicherung die Verpfändung erfolgt (§ 1210 I i.V.m. § 1273 II BGB).
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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Sperrkonto
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