Spareckzins
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zinssatz für Spareinlagen mit „normaler“, d.h. dreimonatiger Kündigungsfrist nach Berücksichtigung eines monatlichen Kündigungsfreibetrages von 2.000 Euro, der Leitfunktion (im Sinne einer unteren Grenze) für die Höhe der Zinssätze von Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (z.B. 12, 24 oder 48 Monate) hat. Da die Anleger im Rahmen von Tages- und Termingeldanlagen heute häufig höhere Zinsen erhalten, nimmt die Bedeutung dieser längerfristigen Spareinlagen und damit auch die des Spareckzinses zunehmend ab.
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