Policendarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewährung von Darlehen an Versicherungsnehmer von rückkaufsfähigen Lebensversicherungen (insbesondere Kapitallebensversicherungen) gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Darlehensgeber sind Kreditinstitute oder Versicherungsgesellschaften. Policendarlehen der Versicherer werden zumeist maximal bis zur Höhe der im Vertrag angesparten Rückkaufswerte gewährt: die Kreditkosten liegen i.Allg. etwas unter dem Marktzins für langfristige Ausleihungen.
Vgl. auch Lebensversicherung zu Finanzierungszwecken.
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Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
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