Policendarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewährung von Darlehen an Versicherungsnehmer von rückkaufsfähigen Lebensversicherungen (insbesondere Kapitallebensversicherungen) gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Darlehensgeber sind Kreditinstitute oder Versicherungsgesellschaften. Policendarlehen der Versicherer werden zumeist maximal bis zur Höhe der im Vertrag angesparten Rückkaufswerte gewährt: die Kreditkosten liegen i.Allg. etwas unter dem Marktzins für langfristige Ausleihungen.
Vgl. auch Lebensversicherung zu Finanzierungszwecken.
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Ausschließlichkeitserklärung Avalkredit CIRR-Kredite Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Wholesale Banking
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