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Finanznetzwerk

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Ein Finanznetzwerk zeigt das gesamthafte Zusammenwirken von Akteuren in einem Wertschöpfungsnetzwerk der Finanzwirtschaft. Gestaltungselemente von Finanznetzwerken sind die Akteure in den Bereichen Vertriebskompetenz, Transaktionskompetenz und Produkt- und Servicekompetenz sowie die zwischen den Akteuren erfolgenden Leistungsflüsse. Bei Letzteren handelt es sich i.d.R. um Informations- und Werteflüsse, wobei bei physischer Repräsentation (z.B. Bargeld, Urkunden) auch physische Leistungsströme möglich sind. Als Referenzmodell zeigt ein Finanznetzwerk generische Akteure mit ihren Aufgabenverteilungen und bildet den Ausgangspunkt für strategische Entscheidungen, wie etwa die Positionierung des eigenen Unternehmens und die Bildung von Netzwerken mit Partnern (Netzwerksteuerung). Das Finanznetzwerk liefert eine unternehmensübergreifende Sicht, während Sourcing-Strategie und Sourcing-Modell die Partikularsicht eines Unternehmens konkretisieren.

    2. Beispiel: Ein Finanznetzwerk aus dem Bankenbereich unterscheidet nach Vertriebs-, Transaktions- und Servicekompetenzen 19 Akteure mit bankfachlichem Bezug. Die ersten drei Akteure (a) bis (c) besitzen eine direkte Beziehung zum Kunden (B2C), während die übrigen Akteure zwischenbetriebliche Beziehungen (B2B) realisieren. Dabei besitzt (d) Ausprägungen in den Bereichen Anlegen, Finanzieren und Zahlen, während sich die Akteure (e) bis (j) auf den Bereich "Anlegen", die Akteure (j) bis (o) auf den Bereich "Finanzieren" und die Akteure (p) bis (r) sich auf den Interbankenbereich konzentrieren:
    a) Vertriebsbank: liefert Vertriebs- und Beratungsservices für verschiedene bankfachliche Bereiche (Anlegen, Finanzieren, Zahlen). Kernkompetenz ist die Leistungsbündelung (Produkte und Abwicklungstätigkeiten) von Spezialisten gegenüber dem Kunden und das Anbieten umfassender bankfachlicher Dienstleistungen "aus einer Hand".
    b) Externe Vermögensverwalter: konzentrieren sich auf die Kundenbeziehung im Bereich "Anlegen" und insbesondere die Verwaltung von Kundenvermögen. Weil Vermögensverwalter i.d.R. über keine Banklizenz verfügen, müssen die Kunden stets auch eine Beziehung zu einer Vertriebsbank unterhalten, über welche dann die Kunden-/ Konto-/ Depotführung erfolgt.
    c) Kreditbank und -broker: Kreditbanken liefern dem Kunden Leistungen im Bereich "Finanzieren" und übernehmen auch für andere Banken (z.B. Vertriebsbanken) das Kreditgeschäft. Sie führen die Kredite und somit auch die Risiken in ihren Büchern. Demgegenüber besitzen Kreditbroker keine Banklizenz und konzentrieremn sich auf die Kundenberatung. Der jeweilige Kreditvertrag entsteht zwischen der Kreditbank und dem Endkunden, wofür der Broker von Kunden ein Beratungshonorar und/oder von der Kreditbank eine Vermittlungsprovision erhält.
    d) Transaktionsbank: besitzt eine zentrale Rolle für die Abwicklung von bankfachlichen Transaktionen. Abhängig vom bankfachlichen Bereich (Anlegen, Finanzieren, Zahlen) finden sich drei Ausprägungen: 1) Die Transaktionsbank Wertpapiere (WP) übernimmt Aufgaben, wie die Auftragsprüfung und -abwicklung von Wertpapiertransaktionen, die Verwaltung von Kunden- und Bankdepots mit Verwaltungshandlungen sowie Nachforschungen (Investigations). 2) Die Transaktionsbank Zahlungsverkehr (ZV) übernimmt die Zahlungsverkehrsdaten von der Vertriebsbank, bearbeitet und korrigiert die Daten und leitet diese nach erfolgter Prüfung an die Korrespondenzbank (internationaler ZV) oder das nationale Clearing-Institut (nationaler ZV) weiter. 3) Die Transaktionsbank Kredit bzw. Kreditfabrik übernimmt die Abwicklung von Kreditanträgen, den Druck von Kundendokumenten (Outputmanagement) sowie die Bestellung und Überwachung der Sicherheiten.
    e) Händler/Trader: erhält die geprüften Wertpapieraufträge von der Vertriebsbank oder der Transaktionsbank und ist verantwortlich für deren Platzierung sowie die Entgegennahme der ausgeführten Trades (Trader).
    f) Portfolio Manager: erstellt aufgrund von Finanzdaten, Marktdaten und Analyseergebnissen Referenzportfolios für seine Kunden oder bewirtschaftet aktiv deren individuelle Portfolios (Portfolio-Management).
    g) Wertpapier-Broker: vermittelt den Zugang zu (elektronischen) Börsen und verfügt zudem über umfassendes Wissen über lokale Gegebenheiten und Handelsgepflogenheiten. Zudem führen Broker im Auftrag von Kunden (also auf fremde Rechnung) Wertpapiergeschäfte aus und erhalten dafür eine Vermittlungsgebühr (Courtage).
    h) Verwahrer (Depotstelle): Hält ein Konto bei mindestens einem Zentralverwahrer und verwahrt Wertpapiere für Finanzinstitute. Das Serviceangebot reicht von der Verwahrung und Administration bis hin zu ergänzenden Services (z.B. FOREX). Der Verwahrer bzw. Custodian übernimmt die Reconciliation für seine Kunden und wickelt Transaktionen mit den Zentralverwahrern ab.
    i) Finanzinformations-Anbieter: führt die Aufbereitung, Filterung und Individualisierung von (WP-) Kursdaten durch und liefert diese elektronisch an seine Abnehmer.
    j) Korrespondenzbank: verfügt über ein internationales Netzwerk an Korrespondenzbanken zur Abwicklung von Zahlungsaufträgen. Auf Empfängerseite übernimmt sie Zahlungsaufträge aus dem Ursprungsland zur Weiterleitung an die Vertriebsbank des Empfängers.
    k) Recovery/Credit Workout: befasst sich mit der Sanierung und Verwertung notleidendender Forderungen. Dazu zählen der Verkauf und die Verwertung von Krediten aus den Büchern der Bank.
    l) Auskunftei: ermittelt den anfänglichen und die fortlaufenden Werte von Kreditsicherheiten von Kunden (Sicherheitenbewertung). Die Schuldnerauskunftei zur Bonitätsbeurteilung führt eine Kredithistorie, vergibt aber als Informationslieferant weder ein Rating noch ein Scoring.
    m) Ratingagentur: 1) Bonitätsprüfung (Individualkunden): stuft den Gläubiger gemäß einer Kreditlogik/Scoring in Bonitätsstufen ein. Diese Einstufung gibt Hinweise auf die Kreditwürdigkeit/-fähigkeit. 2) Rating (Firmenkunden): Die externen, durch den Regulator anerkannten Ratingagenturen stufen Unternehmen mittels statistischer Ausfallwahrscheinlichkeiten in Ratingklassen ein.
    n) Refinanzierer/Verbriefer: 1) Der Refinanzierer dient als Partner für eine möglichst fristenkongruente Beschaffung finanzieller Mittel zur Vergabe von Krediten bzw. Hypotheken. 2) Die Verbriefung von Krediten erschließt Refinanzierungsmöglichkeiten und steuert die damit verbundenen Kreditrisiken. Mittels synthetischer Verbriefung oder True Sale erfolgt die Übertragung auf ein Special Purpose Vehicle (SPV) und so das Herauslösen aus den Büchern der Kreditbank (Refinanzierung).
    o) Kreditrisikomanagement: betreibt als beratende Rolle Risikomanagement auf Kreditportfolioebene.
    p) Marktplätze: 1) Börsen sind organisierte Märkte für Wertpapiere (WP) oder Waren. WP-Börsen dienen dem Kapitalumschlag und der Kreditbewertung und liefern einen Indikator für die volkswirtschaftliche Entwicklung. 2) Fondsanbieter sind spezialisierte Teile von Banken oder eigenständige Finanzdienstleister, die Fonds anbieten und /oder verwalten).
    q) Clearing: übernimmt die Abwicklung der mit einer WP-Transaktion verbundenen Zahlung. Abhängig vom Reifegrad der Finanzmarktinfrastruktur erfolgt ein integriertes Clearing- und Settlementsystem oder die Zahlung wird alternativ über Korrespondenzbanken bzw. nationale Clearing-Institute abgewickelt.
    r) Zentralverwahrer: 1) Der Zentralverwahrer WP verwaltet an (einer) bestimmten Börse(n) gehandelte Wertpapiere. Er unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Endkunden, sondern lediglich zu Instituten, die unter finanzmarktrechtlicher Aufsicht stehen. 2) Zentralverwahrer Kredite (Schulderbriefverwahrer) verwaltet die Originalurkunde des Schuldbriefs analog des Modells des Zentralverwahrers im WP-Geschäft. Er unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Endkunden.
    Mit der Entstehung innovativer Finanzdienstleister (Banking-Innovations, FinTech) sind seit 2010 zusätzliche Akteure im Finanznetzwerk entstanden, die einerseits zu einer weiteren Spezialisierung bzw. Ausdifferenzierung von Finanznetzwerken beitragen, andererseits auch auf einen zunehmenden Integrationsbedarf mit den etablierten Akteuren hindeuten.

    3. Exemplarische Anwendung: Die DZ BANK als ein Integrator im Deutschen Finanzsystem deckt aus Abnehmersicht einen Großteil der Rollen im genossenschaftlich organisierten Finanznetzwerk ab. Für die einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken (sowie einige weitere Vertriebsbanken) liefert das Zentralinstitut gebündelte Leistungen für sämtliche Bereiche des Retail Banking. Der Integrator wiederum bezieht Finanzinformationen von spezialisierten Akteuren z.B. von der vwd group im Anlagebereich und Zahlungsabwicklungsdienstleitungen von equensWorldline. Das Kernbankensystem agree stammt von der Fiducia&GAD IT AG.

     

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