Privatdiskonten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die bis Ende 1991 von (zum Privatdiskontmarkt zugelassenen) Akzeptbanken begebenen DM-Akzepte, die der Finanzierung von Einfuhr-, Ausfuhr- und Transithandelsgeschäften oder des grenzüberschreitenden Lohnveredelungsverkehrs dienten, eine bestimmte Laufzeit hatten und bestimmte sachliche und formale Voraussetzungen erfüllen mussten.
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