Garantiezertifikat
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Kapitalschutzzertifikat; 1. Begriff: Retailzertifikat der Klasse Anlageprodukt, dessen Emittent einen bestimmten Mindestrückzahlungsbetrag am Ende der Laufzeit garantiert. Dieser entspricht üblicherweise dem Nominalbetrag bzw. Emissionspreis. Darüber hinaus partizipiert der Anleger zu einem geringen Teil an der positiven Performance des Basiswertes. Diese Partizipation kann nach oben beschränkt sein. Die Produktbezeichnung Garantiezertifikat täuscht leicht über die Tatsache hinweg, dass der Anlager dennoch das Emittentenausfallrisiko (Adressenausfallrisiko) trägt.
2. Motivation: Der Anleger will an einem risikobehafteten Basiswert partizipieren, aber keinen nominalen Wertverlust erleiden.
3. Nachbildung: Die Nachbildung eines Garantiezertifikats, z.B. um das Emittentenrisiko auszuschalten, ist möglich, indem ein Teil der Investitionssumme so in festverzinsliche Wertpapiere investiert wird, dass am Ende der Laufzeit die Summe der Tilgung und der Zinszahlungen den gewünschten Garantiebetrag ergibt. Der verbleibende Teil kann in einen Call auf das Underlying investiert werden, der aktuell am Geld notiert, und ermöglicht somit die Partizipation an der positiven Performance.