Verwahrgeschäft der Kreditinstitute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
beinhaltet zum einen die Vermietung (Mietvertrag) von Schrankfächern in einem Stahlschrank oder einem Tresorraum (Tresor) und zum anderen die Verwahrung (Verwahrvertrag) von verschlossenen und versiegelten oder plombierten Verwahrstücken, deren Inhalt nicht erkennbar ist (geschlossenes Depot). Zu den Regelungen der Verwahrung von Wertpapieren siehe auch Depotgeschäft, offenes Depot.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) Coupon Depot B Depotgeschäft Exchange-Traded Derivatives (ETD) Fail to deliver Investmentvermögen Mantel Marktgerechtigkeitskontrolle Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Sammelurkunde Sonderverwahrung Sperrdepot Verwahrstelle Verwahrstück Verwahrung Wertpapierdarlehen geschlossenes Depot offenes Depot
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