Verwahrgeschäft der Kreditinstitute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
beinhaltet zum einen die Vermietung (Mietvertrag) von Schrankfächern in einem Stahlschrank oder einem Tresorraum (Tresor) und zum anderen die Verwahrung (Verwahrvertrag) von verschlossenen und versiegelten oder plombierten Verwahrstücken, deren Inhalt nicht erkennbar ist (geschlossenes Depot). Zu den Regelungen der Verwahrung von Wertpapieren siehe auch Depotgeschäft, offenes Depot.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
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