Tresor
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Räumlichkeiten in Kreditinstituten zur sicheren Aufbewahrung von Bargeld, Edelmetallen, Schmuck, Urkunden, Kunstwerken, usw. Auch als Ort für geschlossene Depots. In Sonderverwahrung genommene Wertpapiere (effektive Stücke) sind im Tresor getrennt nach Mantel und Bogen aufzubewahren. Zum Zwecke der Aufbewahrung enthält der Tresor je nach Ausstattung einzelne Schrankfächer, Stahlschränke sowie Aufbewahrungsmöglichkeiten für Großobjekte.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Portfolioabgleich
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Streitbeilegung
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
eingehend
Tresor
ausgehend