Sparkassenfachwirt/-in
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Studiengang, der an regionalen Sparkassenakademien angeboten wird. Voraussetzungen sind Berufsausbildung und bestandene Prüfung zur/zum Bankkauffrau/-kaufmann bzw. zum/zur Sparkassenkaufmann/-frau oder eine vergleichbare Ausbildung und je nach Bundesland eine mehrmonatige Praxiserfahrung. Der Studiengang kombiniert Fern- und Präsenzstudium; er soll Teilnehmer/-innen in die Lage versetzen, im Sinne einer langfristigen Kundenbindung kundenorientiert (ganzheitlicher Beratungsansatz) zu beraten und abschlusssicher zu verkaufen. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Titel „Sparkassenfachwirt/-in für Kundenberatung” erworben.
Näheres unter www.sparkassenakademie-nrw.de/leistungsangebot/.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anreizsystem
Arbeitsvertrag
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Cafeteria-System
Entgeltabrechnung
Gewerkschaften
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Management by Objectives
Mitbestimmungsgesetz 1976
Patensystem
Personalarbeit
Personalbeurteilung
Personalmanagement
Personalmarketing
Personalrat
Personalreferentensystem
Phantom Shares
Service Center Personal
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