Sparkassenfachwirt/-in
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Studiengang, der an regionalen Sparkassenakademien angeboten wird. Voraussetzungen sind Berufsausbildung und bestandene Prüfung zur/zum Bankkauffrau/-kaufmann bzw. zum/zur Sparkassenkaufmann/-frau oder eine vergleichbare Ausbildung und je nach Bundesland eine mehrmonatige Praxiserfahrung. Der Studiengang kombiniert Fern- und Präsenzstudium; er soll Teilnehmer/-innen in die Lage versetzen, im Sinne einer langfristigen Kundenbindung kundenorientiert (ganzheitlicher Beratungsansatz) zu beraten und abschlusssicher zu verkaufen. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Titel „Sparkassenfachwirt/-in für Kundenberatung” erworben.
Näheres unter www.sparkassenakademie-nrw.de/leistungsangebot/.
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