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Personalarbeit

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Human Resource Management, HRM; 1. Begriff: Funktionsbereich im Unternehmen, der alle Aufgaben und Tätigkeiten, die sich auf die Gestaltung menschlicher Arbeit in Organisationen beziehen, umfasst. Neben diesem weiten Verständnis, das alle Bereiche der Unternehmung erfasst, gibt es eine engere, eher institutionelle Abgrenzung, die in erster Linie die Aufgaben umfasst, die von der Personalabteilung wahrgenommen werden.

    2. Entwicklung: Bis in die 1970er-Jahre dominierte die Ordnungsfunktion des Personalwesens, welches zentral auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften achtete und Führungskräften die Personalarbeit nahezu vollständig abnahm. Seither finden sich deutliche Tendenzen zur Dezentralisierung der Personalarbeit. Die Personalverantwortung wurde wieder stärker auf Führungskräfte delegiert. In der Organisation schlug sich diese Veränderung in der Personalabteilung derart nieder, dass Mittelinstanzen geschaffen wurden, um die personalpolitischen Systeme umzusetzen. Bei diesen  Personalreferentensystemen werden den Führungskräften Fachleute (Personalreferenten) zugeordnet, die für einen effizienten Einsatz personalpolitischer Instrumente sorgen und eine intensivere Personalbetreuung gewährleisten sollen. Der Dezentralisierungstrend ist ungebrochen, Personalarbeit wird zunehmend aus unternehmerischer Perspektive betrachtet, wobei sich der Personalleiter in erster Linie als Mitglied der Geschäftsführung versteht und erst dann als Verantwortlicher für seinen Geschäftsbereich Personal. Personalarbeit wird dabei im Unternehmen als Wertschöpfungscenter betrachtet, die einen Beitrag zur Wertschöpfung des Unternehmens leisten soll. Personalarbeit wird dabei als Serviceprozess mit vorwiegend internen Kunden in den Hauptleistungsprozessen angesehen (Service Center Personal).

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