Bankkauffrau/-kaufmann
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Auszubildende werden im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zu Bankkauffrau/-kaufmann sowohl praktisch in der Bank als auch theoretisch in der Berufsschule (Duales System) in zentralen Feldern des Bankgeschäfts (z.B. Wertpapier-, Kredit-, Auslands-, Passivgeschäft, Rechnungswesen) geschult, meist ergänzt durch bankinterne Schulungen. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre, bei Abitur mindestens 30 Monate. Grundlage ist die Rechtsverordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Anreizsystem
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Cafeteria-System
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Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
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Mitbestimmungsgesetz 1976
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Personalarbeit
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