Landesschuldbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Landesschuldbuch ist analog dem Bundesschuldbuch i.d.R. als öffentliches Register angelegt und dient zur Eintragung und Beurkundung von Schuldbuchforderungen gegen ein Bundesland. Die Einrichtung von Landesschuldbüchern basiert auf jeweiligen Ländergesetzen, die im Wesentlichen den Regelungen des Gesetzes zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes nachgebildet sind.
Vgl. auch Wertrecht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
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