Generals/General Collateral (GC)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form einer Rückkaufvereinbarung (Repo-Geschäft), motiviert durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung. Im Rahmen eines General Collateral kommt es für beide Parteien nicht darauf an, welches Wertpapier als Sicherheit dient, so lange dieses gewisse Qualitätsanforderungen hinsichtlich Emittentenbonität, Marktliquidität und Emissionswährung erfüllt.
Gegenteil: Special Collateral.
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