Fristenkongruenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Übereinstimmung der Fristen von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung (Fristenentsprechung von Aktiva und Passiva). Der Grundsatz der Fristenkongruenz findet seinen Niederschlag in der sog. Goldenen Bankregel. Mit gezielter Verletzung dieses Prinzips zielen insbesondere Kreditinstitute auf einen Erfolgsbeitrag aus der Fristentransformation.
Vgl. auch Finanzierungsregeln.
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