Bankenerlass
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Der Bankenerlass vom 31.8.1979 (BStBl. I S. 590) bezweckte, die Anonymität von Bankkonten gegenüber Finanzbehörden zu sichern. Der Bankenerlass wurde durch die 1988 eingeführte Regelung des § 30a AO verdrängt, die die Voraussetzungen für ein steuerliches Bankgeheimnis umschrieb. Diese wurde 2017 aufgehoben, so dass für Finanzbehörden seither keine Sonderregeln für Bankauskünfte mehr gelten (Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen).
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