Bankgeheimnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in Deutschland nicht durch (einfaches) Gesetz geregelt, aber in § 9 I 1 KWG und in der Rechtsprechung als kraft Vertrags bestehend vorausgesetzt (s. auch Nr. 2 I AGB Banken/AGB Postbank 2018, Nr. 1 I AGB Sparkassen 2018). Das Bankgeheimnis verbietet Kreditinstituten bzw. deren Mitarbeitern, Informationen über Konten, Kunden und ihre Geschäftsbeziehungen unbefugt an dritte Personen weiterzuleiten; es gilt auch bankintern, soweit die Weitergabe nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Bankbetriebs erforderlich ist.
Zu Einzelheiten: Bankgeheimnis, Begrenzungen; Bankgeheimnis, Geheimhaltungspflicht; Bankgeheimnis, Schutz.
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Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Abkommen zum Überweisungsverkehr
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankrecht
Bankvollmacht
Freizeichnungsklausel
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Tod des Bankkunden
Weisung
Zahlungsauthentifizierungsinstrument
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
eingehend
Bankgeheimnis
ausgehend
eingehend
- bankaufsichtliche Auskünfte und Prüfungen
- Bankauskunft
- Bankauskunft, Auskunftsverweigerungsrecht der Kreditinstitute
- Bankenerlass
- Bankgeheimnis, Begrenzungen
- Bankgeheimnis, Geheimhaltungspflicht
- Bankgeheimnis, Schutz
- Bankgeschäfte i.S. des KWG
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)
- Bundesschuldbuch
- Einzelschuldbuchforderung
- Evidenzzentrale
- Freistellungsauftrag
- Kreditwesen, Funktion
- Scheckauskunft
- SCHUFA-Klausel
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