Bankgeheimnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in Deutschland nicht durch (einfaches) Gesetz geregelt, aber in § 9 I 1 KWG und in der Rechtsprechung als kraft Vertrags bestehend vorausgesetzt (s. auch Nr. 2 I AGB Banken/AGB Postbank 2018, Nr. 1 I AGB Sparkassen 2018). Das Bankgeheimnis verbietet Kreditinstituten bzw. deren Mitarbeitern, Informationen über Konten, Kunden und ihre Geschäftsbeziehungen unbefugt an dritte Personen weiterzuleiten; es gilt auch bankintern, soweit die Weitergabe nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Bankbetriebs erforderlich ist.
Zu Einzelheiten: Bankgeheimnis, Begrenzungen; Bankgeheimnis, Geheimhaltungspflicht; Bankgeheimnis, Schutz.
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Interne Verweise
AGB Banken AGB Sparkassen AGB-Pfandrecht Auskunftsvertrag Bankauskunft Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen Bankgeheimnis, Schutz Bankrecht Bankvollmacht Beratungspflichten der Banken Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden) Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System) Sphärentheorie Tod des Bankkunden Zahlungsauthentifizierungsinstrument Zahlungsautorisierung Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungsdienstevertrag allgemeiner Bankvertrag Überweisungsvertrag
eingehend
Bankgeheimnis
ausgehend
eingehend
- bankaufsichtliche Auskünfte und Prüfungen
- Bankauskunft
- Bankauskunft, Auskunftsverweigerungsrecht der Kreditinstitute
- Bankenerlass
- Bankgeheimnis, Begrenzungen
- Bankgeheimnis, Geheimhaltungspflicht
- Bankgeheimnis, Schutz
- Bankgeschäfte i.S. des KWG
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)
- Bundesschuldbuch
- Einzelschuldbuchforderung
- Evidenzzentrale
- Freistellungsauftrag
- Kreditwesen, Funktion
- Scheckauskunft
- SCHUFA-Klausel
Bankgeheimnis
ausgehend