Aktienrückkaufprogramm
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
systematischer Rückkauf eigener Aktien über einen begrenzten Zeitraum und in einer vorab definierten Höhe. Für ein Aktienrückkaufprogramm ist der Beschluss der Hauptversammlung erforderlich. Das Aktienrückkaufprogramm erstreckt sich über max. fünf Jahre und darf zehn Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen (§ 71 II AktG). Ziel eines Aktienrückkaufprogammes ist es primär, den Kurs und damit den Wert der Aktien der Gesellschaft zu erhöhen. Aus theoretischer Sicht ist das Aktienrückkaufprogramm eine Alternative zur Ausschüttung nicht benötigter liquider Mittel per Dividendenzahlung (Dividende).
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