Wertpapierleihe-Pool
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unterschiedliche Verleiher stellen Wertpapiere in einem Sammeldepot (Pool) für die Wertpapierleihe i.e.S. zur Verfügung. Jede Wertpapiergattung wird in einem Unterpool zusammengefasst. Durch diese Umbuchung erlangt i.d.R. die Bank das Wertpapiereigentum und kann somit die Wünsche der Entleiher bedienen. Dieses Zusammenfassen der Bestände hat den Vorteil, dass Kreditinstitute ohne umständliche Abstimmung mit dem Verleiher die Wertpapiere verleihen können. Die verschiedenen Verleiher werden durch die Einbuchung der jeweiligen Gattung in den Pool anteilig, in Form einer Prämie (Usage Fee), an den einzelnen Transaktionen partizipieren.
Vgl. auch Poolprämie.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.