Poolprämie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Usage Fee; stellen unterschiedliche Verleiher Wertpapiere in einem Sammeldepot (Wertpapierleihe-Pool) für die Wertpapierleihe i.e.S. zur Verfügung, partizipieren die verschiedenen Verleiher anteilig in Form einer Prämie (Usage Fee) an den einzelnen Transaktionen.
Vgl. auch Leihprämie.
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