Liquidationsvergleich
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vergleich im Rahmen des Insolvenzverfahrens, bei dem der Schuldner nach Maßgabe des aufgestellten Insolvenzplans (gestaltender Teil, § 221 InsO) seinen Gläubigern sein Vermögen ganz oder teilweise mit der Vereinbarung überlässt, dass der nicht durch Verwertung gedeckte Teil der Forderungen erlassen sein soll.
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