Prozessvergleich
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vor einem Gericht während eines rechtshängigen Prozesses aufgrund gegenseitigen Nachgebens abgeschlossener Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits und zum Ende des Gerichtsverfahrens. Aus diesem Vollstreckungstitel kann gegen den Schuldner wie aus einem Urteil vorgegangen werden (§ 794 I Nr. 1 ZPO). Der Abschluss des gerichtlichen Vergleichs erfolgt ggf. nach § 278 VI ZPO.
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