Oberfinanzdirektion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzbehörden auf mittlerer (höherer) Verwaltungsebene, Teil der Landesfinanzbehörden (Finanzverwaltung). Aufgabe ist die Leitung der Finanzbehörden innerhalb des Oberfinanzbezirks (§ 8a FVG), d.h. die Oberfinanzdirektion nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über Finanzbehörden wahr.
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