Lieferantendarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Darlehen des Herstellers/Lieferers an seine Abnehmer. Das Lieferantendarlehen ist im Gegensatz zum Lieferantenkredit ein langfristiger Kredit.
2. Zweck: Finanzierung von Einrichtungen, technischen Anlagen usw. Der Lieferant festigt damit die Beziehung zu seinem Kunden.
Vgl. auch Finanzierung.
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Ausschließlichkeitserklärung Avalkredit CIRR-Kredite Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Wholesale Banking
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