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geldpolitische Geschäftspartner

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreis der Teilnehmer, die die Berechtigung zum Zugang zur Notenbankrefinanzierung im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) haben. Insofern handelt es sich um die geldpolitischen Geschäftspartner beim Einsatz von Offenmarktinstrumenten des ESZB und der ständigen Fazilitäten des ESZB. Der Kreis der Teilnehmer hängt von der ESZB-Satzung ab.

    Die Zulassung als geldpolitischer Geschäftspartner eröffnet den Zugang zu den ständigen Fazilitäten sowie zu den Hauptfinanzierungsoperationen und den Refinanzierungsgeschäften (im Rahmen der Offenmarktgeschäfte des ESZB). Dagegen wird der Kreis der geldpolitischen Geschäftspartner hinsichtlich der Teilnahme an Feinsteuerungsoperationen aus operativen Gründen beschränkt. Zulassungskriterium ist dabei ein bestimmtes Mindestniveau an besonderen Geld- und Devisenmarktaktivitäten.

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    Mindmap "geldpolitische Geschäftspartner"

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