Freimarktkurs
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. Bezeichnung für einen Preis/Kurs, der sich im Rahmen der Marktprozesse unabhängig bzw. neben einem offiziellen Kurs herausbildet. I.e.S. von der Deutschen Bundesbank verwendete Bezeichnung für einen Devisenkurs, der weder offiziell festgesetzt (offizieller Devisenkurs) noch als amtlicher Börsenpreis (§§ 11, 29 BörsG) festgestellt wird.
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