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Revision von Finanzmarktförderungsgesetze vom 27.02.2020 - 11:53

Finanzmarktförderungsgesetze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Begriff „Finanzmarktförderungsgesetze“ ist die Kurzbezeichnung für (bisher) vier Bundesgesetze mit Regelungen im Hinblick auf die nationalen Finanzmärkte.

    1. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte“ ([Erstes] Finanzmarktförderungsgesetz) vom 22.2.1990 (BGBl. I S. 266) enthielt Änderungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und des Auslandinvestment-Gesetzes (Ausländische Investmentanteile) sowie die Aufhebung der Börsenumsatzsteuer ab 1991 und der Wechselsteuer (Kapitalverkehrsteuern) ab 1992.

    2. Das „Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz)“ vom 26.7.1994 (BGBl. I S. 1749) bezweckte zum einen (in Umsetzung der Insider-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften [EG]) die Einführung eines Insider-Straftatbestands sowie die Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BAWe) (mit Sitz in Frankfurt Main), das zum 1.5.2002 in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einbezogen wurde. Die Aufgaben des BAWe bestanden (in Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden und internationalen Organisationen) neben der Verfolgung und präventiven Bekämpfung von Insider-Geschäften insbesondere darin, die Publizität der börsennotierten Unternehmen, v.a. bei Transaktionen über bedeutende Beteiligungen hieran, zu überwachen. Hiermit wurde zugleich den Verpflichtungen aus der EG-Transparenz-Richtlinie vom 12.12.1988 Rechnung getragen. Außer diesen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zusammengefassten Gegenständen traf das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz Regelungen über Anpassungen der Rahmenbedingungen im Börsenbereich und weitere Maßnahmen der Deregulierung, v.a. durch Änderungen des Börsengesetzes (BörsG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Depotgesetzes (DepotG). Ferner wurde das KAGG um Regelungen über Geldmarkt-Sondervermögen (Geldmarktfonds) ergänzt.

    3. Das „Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz)“ vom 24.3.1998 (BGBl. I S. 529) brachte in 30 Artikeln eine Vielzahl von Änderungen, die insbesondere das Börsenrecht, das WpHG, das KAGG und das Auslandinvestment-Gesetz sowie das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (Beteiligungsgesellschaften) betrafen, aber auch das Kreditwesengesetz (KWG). Wichtige Neuerungen waren dabei die Erweiterung der Anlagearten für Kapitalanlagegesellschaften sowie die Aufnahme von Vorschriften über Investmentaktiengesellschaften in das KAGG, ferner die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und im Investmentbereich Änderungen des Investitionszulagengesetzes.

    4. Das „Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)“ vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2010) führte die Kapitalmarktgesetzgebung der letzten Jahre fort mit dem Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, und stand so zugleich im Zusammenhang mit anderen Initiativen wie dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), der Schaffung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der 7. Novellierung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank. Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz brachte Änderungen des Börsenrechts und des WpHG, von investmentrechtlichen Vorschriften (KAGG, Auslandinvestment-Gesetz), des KWG – u.a. eine Anpassung der Regelungen über Netzgeld an die Vorgaben des EG-Bankrechts über E-Geld-Institute – sowie bankenaufsichtlicher Spezialgesetze (HypBankG, SchiffsbankG, BauSparkG), des VAG, des EAEG und einiger privatrechtlicher Vorschriften. Heftig umstritten war die Einfügung des neuen § 24c KWG über den automatisierten Abruf von Kontoinformationen sowie eines Konto-Screenings. Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz trat am 1.7.2002 in Kraft.

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