Depot D
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sonderpfanddepot; Der Drittverwahrer hat in diesem Depot die Wertpapiere zu verwahren, die ihm von einem Zwischenverwahrer unter Angabe der betreffenden Kundennummer verpfändet (Verpfändung) worden sind. Für jeden einzelnen dieser Kunden ist ein besonderes Depot D zu führen.
Vgl. auch Drittverpfändung, Depotarten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Depot B
Depotarten
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Portfolioabgleich
Sammelurkunde
Sperrdepot
Streitbeilegung
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
eingehend
Depot D
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eingehend
Depot D
ausgehend