Depot D
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sonderpfanddepot; Der Drittverwahrer hat in diesem Depot die Wertpapiere zu verwahren, die ihm von einem Zwischenverwahrer unter Angabe der betreffenden Kundennummer verpfändet (Verpfändung) worden sind. Für jeden einzelnen dieser Kunden ist ein besonderes Depot D zu führen.
Vgl. auch Drittverpfändung, Depotarten.
Mindmap "Depot D"
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Depotarten
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