Beschäftigungsgesellschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Instrument der Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, das Umstrukturierungsmaßnahmen mit notwendiger Personalfreisetzung in Krisenbranchen und -regionen oder auch in großen Unternehmen sozialverträglich begleiten soll. Träger von Beschäftigungsgesellschaften sind Unternehmen oder Kommunen. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer oder Arbeitslose für einen befristeten Zeitraum (weiter) zu beschäftigen, um ihnen einen Übergang in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen. Abzugrenzen ist die Beschäftigungsgesellschaft von der Qualifizierungs-, Transfer- und auch Auffanggesellschaft, welche eine jeweils andere Ausrichtung haben.
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