Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Beschäftigungsgesellschaft vom 25.10.2018 - 18:56

Beschäftigungsgesellschaft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Instrument der Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, das Umstrukturierungsmaßnahmen mit notwendiger Personalfreisetzung in Krisenbranchen und -regionen oder auch in großen Unternehmen sozialverträglich begleiten soll. Träger von Beschäftigungsgesellschaften sind Unternehmen oder Kommunen. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer oder Arbeitslose für einen befristeten Zeitraum (weiter) zu beschäftigen, um ihnen einen Übergang in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen. Abzugrenzen ist die Beschäftigungsgesellschaft von der Qualifizierungs-, Transfer- und auch Auffanggesellschaft, welche eine jeweils andere Ausrichtung haben.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com