Sprecherausschuss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Rahmen der Betriebsverfassung die Interessenvertretung der leitenden Angestellten eines Betriebs. Ein Sprecherausschuss ist gemäß § 1 Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz, SprAuG) in Betrieben mit i.d.R. mindestens zehn leitenden Angestellten zu wählen.
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