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Revision von Sprecherausschuss vom 26.10.2018 - 12:28

Sprecherausschuss

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    im Rahmen der Betriebsverfassung die Interessenvertretung der leitenden Angestellten eines Betriebs. Ein Sprecherausschuss ist gemäß § 1 Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz, SprAuG) in Betrieben mit i.d.R. mindestens zehn leitenden Angestellten zu wählen.

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