Händlerkarte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Chipkarte, die das Unternehmen (Händler) als GeldKarten-Akzeptanten identifiziert. Typischerweise wird diese Chipkarte in ein dafür vorgesehenes Geldkarten-Terminal oder POS-Terminal eingesteckt. Auf dieser Händlerkarte werden die mit der GeldKarte bei dem Händler getätigten Umsätze i.d.R. offline gespeichert und später auf elektronischem Wege an das kontoführende Kreditinstitut des Händlers zur Kontogutschrift übermittelt. Neuerdings werden auch sog. „virtuelle” Händlerkarten für bestimmte Geldkarten- oder POS-Terminals angeboten. Dabei handelt es sich um eine Verschlüsselungssoftware, die auf dem GeldKarten-Terminal installiert werden muss, um die gleiche Funktion wie die Chipkarte (physische Händlerkarte) zu übernehmen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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