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Revision von Händlerkarte vom 02.11.2018 - 14:47

Händlerkarte

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    Chipkarte, die das Unternehmen (Händler) als GeldKarten-Akzeptanten identifiziert. Typischerweise wird diese Chipkarte in ein dafür vorgesehenes Geldkarten-Terminal oder POS-Terminal eingesteckt. Auf dieser Händlerkarte werden die mit der GeldKarte bei dem Händler getätigten Umsätze i.d.R. offline gespeichert und später auf elektronischem Wege an das kontoführende Kreditinstitut des Händlers zur Kontogutschrift übermittelt. Neuerdings werden auch sog. „virtuelle” Händlerkarten für bestimmte Geldkarten- oder POS-Terminals angeboten. Dabei handelt es sich um eine Verschlüsselungssoftware, die auf dem GeldKarten-Terminal installiert werden muss, um die gleiche Funktion wie die Chipkarte (physische Händlerkarte) zu übernehmen.

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