Chipkarte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Um die Möglichkeiten von Girocards und Kreditkarten zu erweitern und sie besser gegen Missbrauch zu schützen, werden die Karten zusätzlich zum Magnetstreifen mit einem Mikroprozessor (Chip) ausgestattet. Der Chip kann die Richtigkeit der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) überprüfen. Die Speicherfähigkeit von Chips erlaubt zudem, neben den Kontodaten des Kunden zusätzliche Informationen wie Adresse, Telefonnummer, Daten über Lebens- und Rentenversicherungen usw. zu speichern. Mit Chipkarten können weit über 90 Prozent aller Autorisierungsvorgänge direkt zwischen dem Terminal des Händlers oder Dienstleisters und der Karte erledigt werden, und das mit erheblich höherer Sicherheit als bei reinen Magnetstreifenkarten.
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