GmbH-Mantel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
als juristische Person bestehende Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die nur (noch) durch ihre Geschäftsanteile verkörpert wird. I.d.R. handelt es sich um eine nicht aufgelöste GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat und nicht mehr über nennenswertes Gesellschaftsvermögen verfügt. Ein solcher GmbH-Mantel darf grundsätzlich mit einem neuen Unternehmensgegenstand wieder aktiviert werden, z.B. durch die bisherigen Gesellschafter oder nach einem Mantelkauf. GmbH-Mäntel können auch durch eine nach außen kenntlich gemachte Gründung „auf Vorrat” entstehen (Mantelgründung).
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