Wertkarte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
prepaid card; Zahlungskarte, bei der auf dem Magnetstreifen oder dem Chip der Karte ein vom Kunden im voraus bezahlter Geldbetrag gespeichert ist. Wertkarten können für spezifische Dienstleistungen, etwa im öffentlichen Personennahverkehr, in Schwimmbädern, Betriebsrestaurants oder in Fernsprecheinrichtungen (Telefonkarten) an POS-Terminals eingesetzt werden (GeldKarte). Es sind sowohl Einmalkarten (z.B. Telefonkarte) über einen festen Betrag als auch wiederaufladbare Wertkarten (z.B. GeldKarte) im Einsatz.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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