Finanzplanungsrat
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beratungsgremium, bestehend aus dem Bundesfinanzminister, je einem Vertreter eines jeden Bundeslandes und vier Vertretern der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände, mit der Aufgabe, Empfehlungen für die Koordinierung der Finanzplanungen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) auszusprechen. Der Finanzplanungsrat wurde durch Bundesgesetz vom 2.6.2010 abgeschafft, gleichzeitig seine fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat übertragen.
Mindmap "Finanzplanungsrat"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bruttoinvestition
Geldmengenbegriffe
Geldmengensteuerung
Geldwertstabilität
Inlandsprodukt
Kaufkraftparitätentheorie
Konjunkturindikator
Kreditvolumen
Nettoinvestition
Primäreinkommen
Stabilisierungspolitik
Stabilitätsgesetz
Transmissionsmechanismus
Zahlungsbilanz
angebotsorientierte Wirtschaftspolitik
gesamtwirtschaftliche Nachfrage
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
inflatorische Lücke
längerfristige Refinanzierungsgeschäfte des ESZB
monetäre Indikatoren
eingehend
Finanzplanungsrat
ausgehend
eingehend
Finanzplanungsrat
ausgehend