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Revision von Finanzplanungsrat vom 12.11.2018 - 11:44
Finanzplanungsrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beratungsgremium, bestehend aus dem Bundesfinanzminister, je einem Vertreter eines jeden Bundeslandes und vier Vertretern der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände, mit der Aufgabe, Empfehlungen für die Koordinierung der Finanzplanungen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) auszusprechen. Der Finanzplanungsrat wurde durch Bundesgesetz vom 2.6.2010 abgeschafft, gleichzeitig seine fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat übertragen.
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