Deutscher Factoring-Verband e.V.
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Fachverband zur Vertretung der Interessen der deutschen Factoring-Unternehmen mit Sitz in Berlin.
2. Mitglieder: derzeit 27 Mitgliedsunternehmen. Neben großen, oftmals international tätigen Unternehmen gibt es auch eher mittelständisch orientierte Verbandsmitglieder.
3. Aufgaben: Förderung und Schutz des Produkts „Factoring“ durch die Sicherung von steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Branche.
4. Sonstiges: Mitglied in der EU Federation for the Factoring and Commercial Finance (EUF).
Weitere Informationen unter www.factoring.de.
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