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Deutscher Factoring-Verband e.V.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Fachverband zur Vertretung der Interessen der deutschen Factoring-Unternehmen mit Sitz in Berlin.

    2. Mitglieder: derzeit 27 Mitgliedsunternehmen. Neben großen, oftmals international tätigen Unternehmen gibt es auch eher mittelständisch orientierte Verbandsmitglieder.

    3. Aufgaben: Förderung und Schutz des Produkts „Factoring“ durch die Sicherung von steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Branche.

    4. Sonstiges: Mitglied in der EU Federation for the Factoring and Commercial Finance (EUF).

    Weitere Informationen unter www.factoring.de.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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