Blankoabtretung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abtretung (Zession), bei der der Abtretungsempfänger zunächst offen bleibt. Der Zessionar als Empfänger ist berechtigt, durch Ausfüllen der insoweit unvollständigen Abtretungsurkunde einen neuen Gläubiger selbst zu bestimmen. Sie ist u.a. im Wertpapierrecht im Zusammenhang mit der Übertragung von Namensaktien gebräuchlich, die, obwohl sie geborene Orderpapiere sind (§ 68 AktG), dann faktisch zu Inhaberpapieren werden (z.B. wenn ein Verkäufer von Namensaktien seine Bank mit dem Verkauf beauftragt, ohne den neuen Inhaber zu kennen).
Mindmap "Blankoabtretung"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankspesen
Bill of Exchange
Borrowing-Base-Finanzierung
Comfort Letter
Covenants
Debt-Equity-Swap
Full Recourse Financing
Haircut
Interbankenkredit
Kapitaldienstgrenze
Kreditfazilität
Kreditprovision
Kreditsicherheit
Non Recourse Financing
Personensicherheiten
Total Return Swap
dingliches Vorkaufsrecht
fiduziarische Sicherheiten
gezogener Wechsel
standardisierter Kredit
eingehend
Blankoabtretung
ausgehend