Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
pauschalierte Berücksichtigung von Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Anstelle nachgewiesener Werbungskosten werden solche Kosten in Höhe von 1.000 Euro berücksichtigt (§ 9a Nr. 1a EStG) und können den steuerpflichtigen Arbeitslohn auf bis zu Null reduzieren, jedoch nicht zu einem negativen Wert führen. 2011 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag letztmalig von 920 auf 1.000 Euro erhöht. Höhere Werbungskosten sind von den Steuerpflichtigen nachzuweisen. Für Pensionäre beträgt der Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro. Weitere pauschalierte Berücksichtigung von Werbungskosten besteht für Kapitaleinkünfte, sog. Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgaben
Abgabenordnung (AO)
Außensteuergesetz (AStG)
Betriebsaufspaltung
Betriebsstätte
Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen
Drittorganschaft
Finanzgerichtsbarkeit
Gemeinschaftssteuern
Kontrollmitteilung
Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie
Steuerordnungswidrigkeiten
Steuersparmodelle
Steuerstundung
Zoll
Zwei-Konten-Modell
anrechenbare Kapitalertragsteuer
steuerliche Rechtsbehelfsverfahren
steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen
eingehend
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
ausgehend
eingehend
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
ausgehend